Allgemeine Geschäftsbedingungen von printing and more – Ihr Druckerspezialist GmbH

§ 1 – Zustandekommen des Vertrages

1. Der Kunde erwirbt die Vertragsgegenstände durch Bestellung oder Barkauf. Für die Vertragsbeziehungen
gelten ausschließlich unsere hier folgenden Liefer- und Verkaufsbedingungen.
2. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Wir können die Bestellung nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der Ware annehmen.
3. Für vertragliche Beziehungen zu unseren Kunden gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der printing and more. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 – Lieferung

1. Die Lieferung auf Grund von Bestellung erfolgt durch Versendung an den Kunden per Nachnahme oder Vorauskasse. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach Empfang auf unrichtige, unvollständige Lieferung oder etwaige offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
2. Liefertermine oder -fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns, um verbindlich zu sein. Der Kunde kann frühestens nach dem Ablauf von zwei Wochen nach Verzugseintritt der Lieferverpflichtung, eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung setzen.

§ 3 – Lieferumfang

1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Teillieferungen sind möglich soweit sie nicht erkennbar außerhalb des Interesses des Kunden liegen.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

§ 4 – Annullierungskosten

1. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 5 – Preise/ Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise gelten grundsätzlich für die Lieferung ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation vom Lager unseres Firmensitzes; exklusive Verpackung und Versand, deren uns entstehende Kosten zusätzlich von Ihnen zu tragen sind.
2. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der vom Hersteller oder Gesetzgeber (insbesondere Umsatzsteuer) zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises,
so hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht muss der Kunde unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
3. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 6) fällig. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen. Der Versand per Nachnahme oder Vorauskasse. Bei Verzug
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, eben so wenig die Aufrechnung mit solchen.
5. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. An speziell für Kunden ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.

§ 6 – Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht ab Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.

§ 7 – Gewährleistung

Wir vermitteln die volle Herstellergarantie mindestens aber die Gewährleistung nach den folgenden Regeln:
1. Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde ausschließlich einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).
Statt der Nachbesserung sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung berechtigt. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
2. Sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde, übernehmen wir für Datenverlust keine Verantwortung. Gleiches gilt für Hardwareschäden an nicht von der Lieferung umfassende Teilen des Kunden.
3. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Für die Durchführung der Mangelbeseitigung hat uns der Kunde den Vertragsgegenstand versandfertig verpackt nach unserer Wahl zur Abholung zur Verfügung zu stellen oder auf unsere Kosten an uns zu übersenden. Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist nachzuweisen.
5. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche
einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind, soweit Sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung bzw. einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, ausgeschlossen Unberührt von diesem Ausschluss bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Körperschäden, insoweit haften wir unbegrenzt. Der Haftungsausschluss gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
6. Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung begründen nur dann ein Anerkenntnis des Mangels, wenn dies ausdrücklich von uns erklärt wird.
7. Für die Überprüfung eines Mangels des Vertragsgegenstandes, für den unsere Eintrittspflicht im
Rahmen der Gewährleistung nicht besteht, sind wir berechtigt, nach Arbeitsanfall und nach Maßgabe unserer betriebsüblichen Kostensätze gegenüber dem Kunden gesondert abzurechnen. In diesem Fall sind
auch die Verpackungs- und Versandkosten vom Kunden zu tragen.
8. Bei der vertragsgemäß geschuldeten Lieferung von gebrauchten Vertragsgegenständen schließen wir jede Verpflichtung zur Gewährleistung aus.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
a. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
c. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
d. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte sind bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
e. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen aus dem
Vertrag
insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

§ 9 – Erfüllungsort/ Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in Syke.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 10 – Datenschutz

1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang speichern und automatisch verarbeiten. Diese Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 11 – Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese von unseren Mitarbeitern schriftlich bestätigt werden.

$ 12 – Widerrufsrecht

§ 3 des Fernabsatzgesetzes und § 361a BGB gewähren Ihnen, sofern Sie Verbraucher sind, das Recht, den mit uns geschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware bei dem Kunden ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Bitte informieren Sie uns schriftlich telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den Kontaktadressen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ihre Unterschrift ist für den Widerruf nicht erforderlich.

 

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